Dein Herz in meiner Hand
unterstützt ältere Menschen oder die, die sich aktuell in einer besonderen Krankheitsbedingten Lebenssituation befinden und sich nicht mehr selbstständig zu Hause versorgen und pflegen können.
Daher unterstützen wir Sie im Haushalt, bei der Betreuung oder bei der Grundpflege.
Da wir beim Landesamt für soziale Dienste anerkannt sind, sind wir nach
§45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag) berechtigt, ab dem Pflegegrad 1 mit der Pflegekasse abzurechnen.
Zudem dürfen und können wir gerne für Sie Ihr Rezept zur Haushaltshilfe mit der Krankenkasse abrechnen.
Pflege/ Haushaltshilfe oder Betreuung
Pflegegrad 1 = Alle 14 Tage ca. 2 Std. Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 = Jede Woche ca. 2 Std. Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Pflegesachleistung
Rezept vom Arzt = Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Kein Pflegegrad = Selbstzahler
Kein Rezept
Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten
kontaktieren Sie uns auch gerne persönlich .
Tel. 04340 / 5786036
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Dein Herz in meiner Hand